Verordnung
Interne Bestimmungen von Camperlive
Diese Regelungen dienen Ihrem Komfort, damit Sie Ihren Aufenthalt auf dem Campingplatz CAMPERLIVE in vollen Zügen genießen können.
Diese Regelungen entsprechen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß Dekret 6/2015 vom 23. Januar, erlassen von der zuständigen Behörde der Region Valencia für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (2015/563). (Dok.-Nr. 7451 vom 27. Januar 2015)
Bitte lesen Sie die folgenden Punkte für alle unsere Gäste:
1. ZUGANG ZUM CAMPINGPLATZ
Jeder, der einen Campingplatz oder eine Einrichtung nutzen möchte, muss sich an der Rezeption anmelden. Die Leitung behält sich das Hausrecht vor. Mit Ihrem Aufenthalt auf dem Campingplatz erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten. Die auf der Rechnung für die erbrachten Leistungen genannte Person haftet für alle Handlungen, Ereignisse oder Umstände, die sich aus ihrem eigenen Verhalten und/oder dem ihrer Begleiter ergeben.
2. MINDERJÄHRIGE
Minderjährige haben nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen verantwortlichen erwachsenen Person Zutritt.
3. BESUCHER
Nach Genehmigung durch die Campingplatzleitung dürfen Besucher unter der Aufsicht der sie empfangenden Camper auf den Campingplatz. Für die Nutzung der Campingplatz-Einrichtungen durch den Besucher kann eine Gebühr anfallen.
(Die Höhe dieser Gebühr kann an der Rezeption erfragt werden.)
4. FAHRZEUGVERKEHR UND PARKEN
Nur Fahrzeuge von Campern, die auf dem Campingplatz übernachten, dürfen sich auf dem Gelände bewegen. Die Tore sind ganzjährig zwischen 21:00 und 8:00 Uhr geschlossen, außer im Juli, August und September, in denen sie um 22:00 Uhr schließen.
Auf dem Campingplatz gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
Der Verkehr von Pkw, Wohnmobilen, Motorrädern und Rollern ist zwischen 21:00 und 8:00 Uhr verboten. Fahrzeuge müssen während dieser Zeit außerhalb des Campingplatzes geparkt werden.
5. EINRICHTUNGEN
Jeder ist für die Sauberkeit und das Erscheinungsbild seines Stellplatzes sowie für die Instandhaltung der Einrichtungen verantwortlich. Es ist verboten, den Stellplatz selbst abzugrenzen oder Gräben im Boden auszuheben.
Pflanzen und Blumen sind zu schonen. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Pflanzen anzubauen.
Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Stellplatz ist untersagt.
Zelte sind verboten.
Zäune, Waschbecken, Geräte oder andere Gegenstände, die aufgrund ihrer festen Bauweise den Eindruck von Dauerhaftigkeit vermitteln, sind auf den Stellplätzen nicht gestattet. Deren Installation durch den Kunden berechtigt zur fristlosen Kündigung des Vertrags, unabhängig von dessen Art, ohne Anspruch auf Entschädigung. Dieser Kündigungsgrund ist in der Hausordnung der Anlage aufgeführt und kann geltend gemacht werden, nachdem der Nutzer aufgefordert wurde, die installierten Gegenstände zu entfernen.
6. ABWASSER
Aus hygienischen Gründen und zum Schutz der Umwelt muss Abwasser in den dafür vorgesehenen Bereichen entsorgt werden.
7. STROM
Das Anschließen Ihres Stromanschlusses an eine andere Steckdose als die Ihrem Stellplatz zugewiesene ist verboten.
Elektrische Anschlüsse, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, sind nicht gestattet.
8. HAUSHALTSMAßNAHMEN
Müll muss in den Containern am Eingang des Campingplatzes entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Recyclingfarben.
Es ist verboten, Müll in die Mülltonnen auf dem Campingplatz zu werfen.
9. SICHERHEIT
Grillen ist nur im dafür vorgesehenen Picknickbereich erlaubt.
Die Campingplatzleitung übernimmt keine Haftung für Diebstähle auf dem Campingplatz. Bitte melden Sie verdächtige Personen umgehend der Rezeption.
Obwohl der Campingplatz bewacht wird, sollten Camper die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer persönlichen Gegenstände treffen.
Gäste müssen eine Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden auf dem Campingplatz abschließen.
Zum Schutz der Privatsphäre und der Daten unserer Gäste ist das Filmen und Aufnehmen von Videos auf dem Campingplatz verboten. Hierfür ist eine Genehmigung der Campingplatzleitung erforderlich.
10. HUNDE
Hunde, deren Mitnahme von der Rezeption genehmigt wurde, müssen sich jederzeit in Begleitung ihres Besitzers befinden, angeleint und unter Aufsicht sein. Sie dürfen nicht, auch nicht angeleint, allein auf dem Campingplatz gelassen werden. Bitte führen Sie Ihre Hunde aus Rücksicht auf die anderen Camper regelmäßig vom Campingplatz weg. Es ist verboten, Hunde auf dem Campingplatz ihr Geschäft verrichten zu lassen. Hunde sind in den Gemeinschaftsbereichen (Grillplatz und Schwimmbad) nicht erlaubt.
Gefährliche Hunderassen sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
11. SCHWIMMBAD
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln: Die Hygiene- und Sicherheitsregeln sowie die entsprechenden Zeitpläne hängen am Eingang des Campingplatzes und im Poolbereich aus. Wir erinnern Sie an folgende Hygiene- und Sicherheitsregeln: Duschen ist vor dem Betreten des Pools Pflicht. Kinder über 8 Jahre dürfen das Kinderbecken nicht benutzen. Kinder, die noch Windeln tragen, müssen Schwimmwindeln verwenden.
12. WÄSCHE
Die Wäscherei ist von 8:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
13. RECHNUNGEN
Rechnungen sind bei Ankunft an der Rezeption zu begleichen. Der Stromverbrauch wird bei Abreise abgerechnet. Rechnungen für Aufenthalte von mehr als einem Monat sind in monatlichen Raten zu begleichen.
14. Veröffentlichung der Hausordnung
Die Hausordnung hängt am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption aus. Sie kann auch auf unserer Website eingesehen werden; auf Anfrage erhalten Sie ein Exemplar.
15. VERSTÖSSE GEGEN DIE REGELUNG
Die Leitung behält sich das Recht vor, Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, des Campingplatzes zu verweisen.
16. Kündigungsgründe
– Die Vertragslaufzeit für die Nutzung eines Campingplatzes oder Stellplatzes darf unabhängig von der Vertragsart ein Jahr nicht überschreiten. Daher müssen alle Stellplätze mindestens einmal jährlich geräumt und hergerichtet werden.
– Gästen ist es ausdrücklich untersagt, Gegenstände zu installieren, die nicht für den vorübergehenden, üblichen und normgerechten Gebrauch während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz bestimmt sind und/oder das Erscheinungsbild der Anlage als touristische Attraktion beeinträchtigen. Insbesondere ist die Installation von Fußböden, Zäunen, Waschbecken, Geräten, Zelten und allen anderen Gegenständen, die aufgrund ihrer festen Beschaffenheit den Eindruck von Dauerhaftigkeit auf dem Campingplatz erwecken, auf den Stellplätzen verboten. Jede derartige Installation durch den Gast stellt einen ausreichenden Kündigungsgrund dar, unabhängig von der Vertragsart, ohne Anspruch auf Entschädigung. Diese Kündigung kann nach vorheriger Abmahnung des Gastes und dessen Weigerung, die installierten Gegenstände zu entfernen, erfolgen.
Diese Regelungen dienen Ihrem Komfort, damit Sie Ihren Aufenthalt in vollen Zügen genießen können.
Wir wünschen Ihnen schöne Ferien auf Camping Camperlive!